Das Krankheitsbild
Die Codes M19.15, M19.25, M19.85 und M19.95 betreffen Arthrosen im Becken-, Hüft- und Oberschenkelbereich, die nicht als primäre oder sekundäre Coxarthrose im engeren Sinn eingeordnet werden. Dazu zählen die posttraumatische Arthrose nach einer Verletzung, die sonstige sekundäre Arthrose sowie andere näher bezeichnete oder nicht näher bezeichnete Formen. Auch Arthrosen der kleineren Gelenke dieser Region, etwa im Beckenbereich, können hier erfasst sein.
Je nach Ursache unterscheiden sich die Beschwerden. Häufig bestehen belastungsabhängige Schmerzen, Morgensteifigkeit, eine eingeschränkte Beweglichkeit und eine verminderte Gehstrecke. Nach Verletzungen oder Operationen kann zusätzlich eine Fehlbelastung auftreten, die das Gelenk weiter beansprucht. Der Verlauf ist individuell, und eine sorgfältige ärztliche Einordnung mit Bildgebung bildet die Grundlage jeder Therapieentscheidung.
Rolle der Bewegungstherapie
Auch bei diesen Arthroseformen sehen Leitlinien Bewegung und Patientenedukation als Basis der konservativen Therapie vor. Ein Training, das Kraft, Koordination und Gleichgewicht fördert, gilt als sinnvoller Baustein, weil es die Funktion verbessern und den Alltag erleichtern kann. Die gute Datenlage stammt allerdings überwiegend aus Studien zur klassischen Hüft- und Kniearthrose; für seltenere Ursachen, etwa nach komplexen Verletzungen, ist sie dünner.
Deshalb gilt: Bewegungstherapie ist eine Option, die im Einzelfall zu prüfen ist. Sie ersetzt keine operative Beurteilung, wenn Schmerzen, Fehlstellungen oder Bewegungseinschränkungen weit fortgeschritten sind. Bei anhaltend zunehmenden Schmerzen, Ruheschmerz oder Zeichen einer Entzündung sollte vorab ärztlich abgeklärt werden, ob ein Training gerade geeignet ist.
Passendes Versorgungsprogramm
Für diese Diagnosegruppe steht GLA:D (Gutes Leben mit Arthrose in Deutschland) zur Verfügung. Das Programm dauert 12 Wochen und umfasst 18 Sitzungen: 3 Einzelsitzungen, 2 Schulungssitzungen, 12 Gruppentrainings mit neuromuskulärem Training und 1 Abschlusssitzung. Es findet in lizenzierten Therapiezentren vor Ort statt. Der strukturierte Ablauf macht es besonders dann interessant, wenn Patienten nach einer Verletzung oder bei einer selteneren Arthroseform Orientierung und eine feste Anleitung brauchen.
Voraussetzung ist die Diagnose Hüft- oder Kniearthrose bzw. degenerative Meniskusläsion, die Versicherung bei einer teilnehmenden Kasse und die Zustimmung des Patienten. Sie lassen die Teilnahmeerklärung unterschreiben und laden sie im GLA:D-Webportal hoch; GLA:D kontaktiert den Patienten anschließend. Für Ihre Praxis beträgt die Vergütung 60 EUR pro Verordnung, extrabudgetär. Für Patienten ist die Teilnahme kostenfrei.
Teilnahme bei Sonstige Arthrose Becken-, Hüft- und Oberschenkelbereich
- Patient ist bei einer teilnehmenden Kasse versichert
- Diagnose: Hüft- oder Kniearthrose, degenerative Meniskusläsion
- Patient stimmt der Teilnahme zu
Vergütung: 60 EUR/Verordnung, extrabudgetär · Dauer: 12 Wochen
Teilnehmende Krankenkassen bei M19.15, M19.25, M19.85, M19.95
- Barmer*
- IKK classic*
- KKH*
- BIG direkt gesund
- Novitas BKK
- BKK Linde
- BKK Pfalz*
- BKK VerbundPlus
- Continentale BKK*
- BKK Melitta HMR*
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- WMF BKK*
- BKK B. Braun
- BKK Deutsche Bank*
- Miele BKK*
* Nimmt nur in NRW, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg teil.
Zusätzliche Kriterien BIG direkt gesund
- · Vollendung des 55. Lebensjahres
- · Ärztlich verordnete medikamentöse Therapie mit Schmerzmitteln über 3–6 Monate in den letzten 12 Monaten
- · Mindestens 2 Arztkontakte aufgrund der vorliegenden Knie-/Hüftproblematik innerhalb der letzten 12 Monate
- · Mindestens 12 Therapieeinheiten bzw. mindestens 2 Heilmittelverordnungen aufgrund der vorliegenden Knie-/Hüftproblematik in den letzten 12 Monaten
So funktioniert die Einschreibung
- 1 Teilnahmeerklärung unterschreiben lassen.
- 2 Teilnahmeerklärung im GLA:D-Webportal hochladen.
- 3 Patient wird anschließend von GLA:D kontaktiert.
Häufige Fragen
Welche Arthrosen sind unter M19 im Hüftbereich gemeint?
Es handelt sich um Arthrosen, die nicht als klassische Coxarthrose verschlüsselt werden, zum Beispiel posttraumatische oder sonstige sekundäre Formen. Die genaue Zuordnung nehmen Sie anhand von Befund und Bildgebung vor.
Ist GLA:D auch nach einer Verletzung der Hüfte geeignet?
Wenn eine Hüftarthrose vorliegt und der Patient zustimmt, kann das Programm in Frage kommen. Die Eignung hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Belastbarkeit. Im Zweifel stimmen Sie sich mit dem Therapiezentrum ab.
Welche Fachrichtungen dürfen Patienten einschreiben?
Einschreiben dürfen Orthopädie, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Innere Medizin sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin. Die Einschreibung läuft über die Teilnahmeerklärung und das GLA:D-Webportal.
Diese Informationen richten sich an Ärztinnen und Ärzte und ersetzen keine individuelle ärztliche Diagnose oder Beratung.